In einem bedeutenden Schritt für die Rechte von LGBTQI+-Personen wird die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union gestärkt. Der Kernpunkt: Alle EU-Mitgliedstaaten müssen eine in einem anderen EU-Land geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen – zumindest wenn es um das Aufenthaltsrecht und die Freizügigkeit geht.
Das bedeutet, dass EU-Bürger, die ihren gleichgeschlechtlichen Partner in einem Land geheiratet haben, in dem dies legal ist (z. B. Deutschland oder Spanien), auch in konservativeren Mitgliedstaaten (wie Polen oder Rumänien) als Ehepaar behandelt werden müssen.
Die Kernpunkte der Regelung:
- Keine Diskriminierung bei der Wohnsitzwahl: Ein Ehepartner aus einem Nicht-EU-Land erhält durch die Ehe ein Aufenthaltsrecht in jedem EU-Staat, wenn der Partner EU-Bürger ist – unabhängig vom Geschlecht.
- Anerkennung des Status: Staaten, die selbst keine „Ehe für alle“ in ihrem Gesetzbuch haben, dürfen Paaren, die woanders in der EU geheiratet haben, die Rechte als Ehepaar (z. B. Einreise und Aufenthalt) nicht verweigern.
- Hintergrund: Basierend auf Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gilt der Begriff „Ehegatte“ im EU-Recht geschlechtsneutral. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass Bürger ihre Rechte nicht verlieren, nur weil sie eine Grenze innerhalb der Union überschreiten.
Wichtig: Dies zwingt Mitgliedstaaten nicht dazu, die „Ehe für alle“ in ihrem eigenen nationalen Familienrecht einzuführen. Es zwingt sie jedoch dazu, bestehende Ehen aus anderen EU-Ländern für Verwaltungszwecke zu akzeptieren.
